Im PhysioZENTRUM Quickborn stellen wir Ihnen ein breites Angebot qualifizierter Therapieleistungen bereit. In der Regel erfolgen die meisten Leistungen auf ärztliche Verordnung hin. Diese Verordnungen, bzw. Rezepte werden dann nach erfolgter Therapie mit Ihren gesetzlichen oder privaten Krankenkassen abgerechnet. Im PhysioZENTRUM Quickborn akzeptieren wir alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, ebenso wie die Abrechnung über die Berufsgenossenschaften und Beihilfe.
Wenn Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, legen Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung Ihr Rezept vor. Pro Rezept sind dafür Zuzahlungen in Höhe von 10,00 Euro plus 10% des Behandlungswertes zuzuzahlen. Diese Regelung wurde von staatlicher Seite so beschlossen und eingeführt. Ausgenommen von dieser Zuzahlungsverpflichtung sind Minderjährige unter 18 Jahren sowie Personengruppen, die hiervon ausdrücklich befreit worden sind.
Alle unsere Leistungen können selbstverständlich auch per Rezept über Ihre private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Nachdem Ihre Behandlung bei uns abgeschlossen ist, wird auf Grundlage des gängigen Gebührenschlüssels mit Ihrer privaten Kasse abgerechnet. Üblicherweise werden die Behandlungen von allen privaten Versicherern anerkannt.
Sollten Sie sich für Leistungen außerhalb von ärztlichen Verordnungen interessieren, etwa Wellnessanwendungen wie Wärmetherapien und Massagen oder Personaltraining, sprechen Sie uns gerne an. Gerne beraten wir Sie und erstellen vorab auf Wunsch ein verbindliches schriftliches Angebot.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme im PhysioZENTRUM Quickborn.
Rufen Sie uns gerne an unter:
Tel: 04106 9678151
Fax: 04106 9678149
Für Terminanfragen nutzen Sie auch gerne
unser Online-Termin-Anfrageformular.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und werden sie schnellstmöglich beantworten.